Auszug aus dem Scout Echo 103
Auch wenn die Pfadfindergruppe Leobersdorf als Verein eine eigenständige Rechtsperson darstellt, ergeben sich durch die Zugehörigkeit zu Landes- und somit Bundesverband Rechte und Pflichten für die Gruppe als solche, aber auch für die einzelnen Mitglieder. Natürlich sind wir über unsere Zugehörigkeit zu den PPÖ auch Teil der beiden Weltverbände der Pfadfinder und Pfadfinderinnen, woraus sich wiederum gewisse Regeln für die PPÖ und damit unsere Gruppe ergeben. Hier wollen wir uns aber auf die gruppeninterne Organisation und die sich daraus ergebenden Aufgaben beschränken.
Grundsätzlich ist für die Pfadfinderarbeit der Gruppenrat zuständig. Als "Gruppenrat" wird hier nicht das regelmäßige Treffen der FüherInnen und AssistentInnen - also die Sitzung - verstanden, sondern das Gremium, bestehend aus:
Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Gruppenrates sind sowohl in der Verbandsordnung der PPÖ als auch in den Satzungen der Pfadfindergruppe Leobersdorf geregelt. Der Gruppenrat stellt jenes Entscheidungsgremium dar, das gemeinsam für die Qualität und die Organisation der Pfadfinderarbeit in der Gruppe verantwortlich ist. Das bedeutet im speziellen, dass der Gruppenrat zuständig ist für:
Die Gruppenführung besteht aus Gruppenführer und Gruppenführerin und wird vom Gruppenrat auf jeweils drei Jahre gewählt. Die Aufgaben der Gruppenführung sind ebenfalls sowohl in der Verbandsordnung der PPÖ als auch in den Satzungen der Pfadfindergruppe Leobersdorf geregelt. Zusätzlich zu den oben angeführten Aufgaben des Gruppenrates, sind die Aufgaben der Gruppenführung:
In der Verbandsordnung der PPÖ ist definiert, wie eine Pfadfindergruppe aufgebaut sein muss, um Mitglied eines Landes- und somit des Bundesverbandes sein zu können. Dort ist festgelegt, dass jede Pfadfindergruppe neben dem Führungsteam - dem Gruppenrat - einen Aufsichtsrat zu installieren hat. In den Statuten des eigenständigen Vereins "Niederösterreichische Pfadfinder und Pfadfinderinnen, Gruppe Leobersdorf" sind Zusammensetzung und Aufgaben des Aufsichtsrates im Detail geregelt. Der Aufsichtsrat als Gremium besteht aus folgenden durch die Statuten festgelegten Funktionen:
In den Statuten unserer Gruppe ist festgelegt, dass der Aufsichtsrat das "Leitungsorgan des Vereins im Sinn des Vereinsgesetzes" ist. Das bedeutet, dass der Aufsichtsrat das Organ "[…] zur Führung der Vereinsgeschäfte und zur Vertretung des Vereins nach außen […]"ist. Sowohl in der Verbandsordnung als auch in den Statuten unserer Gruppe sind die Aufgaben des Aufsichtsrats aufgelistet. Die folgende Auflistung stellt dabei eine Zusammenfassung aus beiden dar, wobei die rein vereinsrechtlichen Aufgaben nicht angeführt sind:
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Aufsichtsrat den Vorstand der Pfadfindergruppe Leobersdorf darstellt, während der Gruppenrat die pädagogische Leitung innehat. In der Praxis werden sich immer wieder Graubereiche auftun, wo es Überlappungen der Kompetenzen von Aufsichtsrat und Gruppenrat gibt. Dies soll jedoch in einer funktionierenden Gemeinschaft kein Problem sein. Jedes Gremium hat seine Aufgaben, und gemeinsam wird an der Entwicklung der Gruppe, vor allem aber im Sinne der Pfadfinderidee an der Erziehung junger Menschen zu verantwortungsbewussten Staatsbürgern gearbeitet. Jede(r) FührerIn oder AssistentIn soll den Aufsichtsrat als ein Gremium sehen, dass uns in erster Linie unterstützt und nicht kontrolliert.
Die Jahreshauptversammlung stellt das Gremium zur gemeinsamen Willensbildung der
Vereinsmitglieder dar. Sicher der wichtigste Punkt bei der Jahreshauptversammlung ist die
Wahl des Aufsichtsrates für jeweils drei Jahre. Dabei bestimmen die Vereinsmitglieder -
stellvertretend die Erziehungsberechtigten für minderjährige PfadfinderInnen - über das
Leitungsorgan unseres Vereins. Es besteht die Möglichkeit, dass die Erziehungsberechtigten
von minderjährigen PfadfinderInnen in der Ranger- bzw. Roversparte diesen ihr Stimmrecht
(nicht nur für die Wahl des Aufsichtsrates!) überlassen.
Neben der Wahl des Aufsichtsrates ist die Hauptversammlung für alle grundsätzlichen
Entscheidungen, wie z.B. Statutenänderungen zuständig. In ihre Verantwortung fallen auch
Entlastung des Aufsichtsrates, Genehmigung des Rechnungsvoranschlages, usw., wo sie ein
Kontrollgremium für den Aufsichtsrat (in seiner Funktion als Leitungsorgan der Gruppe)
darstellt.